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Oberlandesgericht Hamm, 2 SsOWi 200/02

Datum:
22.05.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 SsOWi 200/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:0522.2SSOWI200.02.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Iserlohn, 18 OWi 871 Js 837/01 (388/01)
 
Tenor:
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben, wobei die Feststellungen jedoch inso-weit aufrechterhalten bleiben, als das Rotlicht bereits länger als eine Sekunde gedauert hat. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent-scheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Iserlohn zurückverwiesen.
 
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