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Oberlandesgericht Hamm, 29 U 81/01

Datum:
18.06.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
29. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 U 81/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:0618.29U81.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 21 O 149/01
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Juli 2001 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin sämtliche Erstattungsansprüche gegen den Gemeindeunfallversicherungsverband Z1 abzutreten, die aus ihren Aufwendungen für den Geschädigten S, geboren am 6.10.1966, als Folgen des Verkehrsunfalls vom 17.5.1994 herrühren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 7.500 EUR abwen-den, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Die Revision wird zugelassen.
 
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