Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 23 W 127/02

Datum:
08.05.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 W 127/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:0508.23W127.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 2 O 175/99
 
Tenor:

Der dem Beklagten zu 4) von dem Kläger zu erstattende Betrag wird ab-ändernd auf 1.787,27 Euro (3.495,60 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 24. November 1999 festgesetzt.

Die weitergehende sofortige Beschwerde des Klägers wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens haben der Kläger zu 86 % und der Beklagte zu 4) zu 14 % nach einem Gegenstandswert von 2.073,24 Euro (4.054,90 DM) zu tragen. Die Gerichtskosten werden dem Kläger nach einem Gegenstandswert von 1.787,27 Euro (3.495,60 DM) auf-erlegt.

 
1 2 3 4 5 6
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank