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Oberlandesgericht Hamm, 23 U 50/01

Datum:
20.06.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 U 50/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:0620.23U50.01.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. September 2001 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des je-weils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien bleibt nachgelassen, Sicherheit durch Prozeßbürgschaft ei-nes als Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

 
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