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Oberlandesgericht Hamm, 21 W 36/01

Datum:
01.10.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
21 W 36/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:1001.21W36.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 9 O 45/01
 
Tenor:

wird der Antrag des Beklagten vom 16.01.2002, ihm Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren zu bewilligen, zurückgewiesen.

Die Beschwerde des Beklagten vom 27.10.2001 gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts Essen vom 05.10.2001 - 9 O 45/01 - wird ebenfalls zurückgewiesen.

 
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