Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 20 U 84/01

Datum:
09.01.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 84/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:0109.20U84.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 3 O 672/00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 20.03.2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert und so neu gefaßt:

Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 03. August 1999 (AZ: 3 O 143/99) wird in Höhe eines Betrages von 198,86 DM für unzulässig erklärt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank