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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 177/02

Datum:
21.05.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 177/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:0521.15W177.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 2 T 75/02
 
Tenor:

Es wird festgestellt, daß die Anordnung der Fortdauer der Abschiebungshaft des Betroffenen durch den angefochtenen Beschluß des Landgerichts rechtswidrig war.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Betroffenen im Verfahren der sofortigen ersten und weiteren Beschwerde findet nicht statt.

 
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