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Oberlandesgericht Hamm, 13 U 221/01

Datum:
06.05.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 221/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:0506.13U221.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 8 O 137/00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 23. August 2001 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.572,03 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 01. Dezember 1999 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger 75 % und die Be-klagten 25 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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