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Oberlandesgericht Hamm, 12 U 16/01

Datum:
06.03.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 16/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:0306.12U16.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 2 O 378/99
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 28.11.2000 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt an die Kläger 3.579,04 EUR (= 7.000,00 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 11.01.2000 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 65 % und der Beklagte zu 35 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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