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Oberlandesgericht Hamm, 11 U 4/02

Datum:
19.06.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 4/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:0619.11U4.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 3 O 275/01
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18. September 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert. Die Klage wird - insgesamt - abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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