Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 8 U 131/00

Datum:
03.12.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 U 131/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:1203.8U131.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Detmold, 1 O 503/99
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. Juni 2000 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.878,13 DM nebst 4 % Zinsen von 5.649,47 DM seit dem 16.1.1998 und von weiteren 5.228,66 DM seit dem 13.7.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 95 % die Klägerin und zu 5 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 DM abzuwenden, falls nicht diese zuvor in derselben Höhe Sicherheit leistet. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000 DM abzuwenden, falls nicht diese zuvor in derselben Höhe Sicherheit leistet. Den Parteien wird gestattet, Sicherheit auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu leisten.

Das Urteil beschwert die Klägerin mit mehr und die Beklagte mit weniger als 60.000 DM.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank