Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 6 W 31/01

Datum:
13.09.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 W 31/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0913.6W31.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 4 O 537/00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird teilweise abgeändert.

Dem Kläger wird Prozeßkostenhilfe für den Freistellungsan-trag zu 2 b aus dem Schriftsatz vom 09.01.2001 in Höhe

von 16.193,61 DM nebst 4 % Zinsen

auf 11.582,75 DM seit dem 12.03.1997,

auf 4.546,16 DM seit dem 26.06.1998 und

auf 64,69 DM seit dem 01.03.2000

bewilligt.

Auch insoweit wird Rechtsanwalt F aus C dem Kläger beige-ordnet.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Hinsichtlich der Anordnung von Ratenzahlungen bleibt es bei dem angefochtenen Beschluß.

Die Gerichtskosten, die auf die Hälfte ermäßigt werden, trägt der Kläger; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
1 2
3
4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank