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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 28/01

Datum:
31.05.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 28/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0531.6U28.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 5 O 260/99
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 28. September 2000 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgericht Siegen abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.341,73 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Oktober 1998 sowie als Schmerzensgeld 20.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17. Dezember 1999 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger als Gesamtschuldner 2/3 sämtlichen infolge des Unfalls vom 01. Mai 1998 künftig noch entstehenden mate-riellen Schadens vorbehaltlich eines gesetzlichen Anspruchsübergangs zu ersetzen, ferner jeden künftig noch entstehenden immateriellen Schadens unter Berücksichtigung einer Eigenverantwortlichkeit des Klägers von 1/3; die Beklagte zu 2) jedoch nur bis zur Ausschöpfung der in dem zwischen ihr und dem Versicherungsnehmer im Haftplichtver-sicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 7/10 den Beklagten und zu 3/10 dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 30.000,00 DM.

 
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