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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 243/00

Datum:
21.05.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 243/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0521.6U243.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 4 O 324/00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.08.2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 8.795,49 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 04.05.2000 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instaz tragen zu 1/3 die Klägerin und zu 2/3 die Beklagten.

Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 10.000,00 DM.

 
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