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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 202/00

Datum:
15.02.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 202/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0215.6U202.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 3 O 181/99
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen – das am 20. Juli 2000 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger über die erstinstanzlich zuerkannten Beträge hinaus weitere 2.930,08 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18. März 1999 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 40 % dem Kläger und zu 60 % den Beklagten auferlegt;

die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 67 % dem Kläger und zu 33 % den Beklagten auferlegt.

 
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