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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 188/00

Datum:
06.09.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 188/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0906.6U188.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 16 O 584/98
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 4. Juli 2000 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin über die erstinstanzliche Urteilssumme hinaus weitere 12.428,68 DM nebst 11,5 % Zinsen seit dem 09.12.1998 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 9/10 den Beklagten und zu 1/10 der Klägerin, die Kosten des zweiten Rechtszuges werden zu 4/5 den Beklagten und zu 1/5 der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 15.000,00 DM.

 
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