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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 27/01

Datum:
31.05.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
 
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 27/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0531.4U27.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld
Rechtskraft:
vorläufig vollstreckbar
 
Tenor:

Auf die Berufung der Antragsgegner wird das am 22. Dezember 2000 verkündete Urteil der VII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert:

Die einstweilige Verfügung vom 07. März 2000 wird insoweit aufgehoben, als den Antragsgegnern geboten wird, der Firma N , U , gegenüber einzuwilligen, dass als sogenannter Registrant für die Internet-Domain www. .com die Antragstellerin und als sogenannter Administrative Contact Herr ?K , H ( ) .com? eingetragen wird. Insoweit wird auch der zugrundeliegende Verfügungsantrag zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten der Berufung.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Antragstellerin 2/5 und die Antragsgegner 3/5.

 
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