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Oberlandesgericht Hamm, 4 UF 227/00

Datum:
25.01.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 UF 227/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0125.4UF227.00.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 179 F 4421/99
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Entscheidung zum Sorgerecht des am 24.August 2000 verkündeten Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund abgeändert.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind XXX, geb. am XXX wird auf die Antragsgegnerin übertragen. Im übrigen wird die elterliche Sorge von beiden Eltern gemeinsam ausgeübt.

 
 

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