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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 5/01

Datum:
26.09.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 5/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0926.3U5.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 4 O 600/98
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 25. September 2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

 

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitleistung oder Hinterlegung von 10.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 

Beide Parteien können Sicherheit auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuer­bürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.

 
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