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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 50/00

Datum:
28.02.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 50/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0228.3U50.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 11 O 1025/99
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09. Dezember 1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster/Westf. unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17. Mai 1999 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin 9/10, der Beklagte 1/10. Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 7/8, der Beklagte 1/8.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

 
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