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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 158/99

Datum:
05.03.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 158/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0305.3U158.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 6 O 461/95
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Februar 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

 

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei­stung in Höhe von 25.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet. Beide Parteien können Sicherheit auch durch die unbedingte, unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse leisten.

 
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