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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 155/00

Datum:
04.04.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 155/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0404.3U155.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 11 O 1017/99
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 25. Mai 2000 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 50.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25. Februar 1999 zu zahlen, die Beklagte zu 1) darüberhinaus zu 4 % Zinsen für den 24. Februar 1999.

Die weitergehende Schmerzensgeldzahlungsklage wird abgewiesen.

Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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