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Oberlandesgericht Hamm, 30 U 192/00

Datum:
07.03.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
30. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 U 192/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0307.30U192.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 3 O 417/99
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das 14. September 2000 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.

Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Kläger 28.304,00 DM nebst 4 % Zinsen aus jeweils 7.076,00 DM seit dem 05.08.1999, 04.09.1999, 05.10.1999 und 05.11.1999 zu zah-len.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage bleibt abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je

5,5 % und der Beklagte 89 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Parteien liegt unter 60.000,00 DM.

 
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