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Oberlandesgericht Hamm, 27 U 41/01

Datum:
02.10.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 41/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:1002.27U41.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 21 O 113/99
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. November 2000 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Land-gerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin mit mehr als 60.000 DM.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 22.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die jeweiligen Sicherheiten können auch durch Prozessbürg-schaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts geleistet werden.

 
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