Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 27 U 34/01

Datum:
04.09.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 34/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0904.27U34.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 1 O 444/00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. Dezember 2000 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt abgeändert und neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.123,71 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 27. April 2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Den Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zollbürgen zugelassenen Kreditinstitutes zu leisten.

Die Revision gegen das Urteil wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank