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Oberlandesgericht Hamm, 27 U 213/00

Datum:
26.04.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 213/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0426.27U213.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 21 O 77/99
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 30. August 2000 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 5.878,20 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17. Februar 1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert keine Partei mit mehr als 60.000, DM.

 
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