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Oberlandesgericht Hamm, 27 U 146/00

Datum:
08.02.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 146/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0208.27U146.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 6 O 670/99
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 05. Juni 2000 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise so abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.624,38 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.02.2000 zu zahlen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 488,87 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17.03.2000 zu zahlen.

Im übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/4 und die Beklagt 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert keine Partei mit mehr als 60.000,00 DM.

 
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