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Oberlandesgericht Hamm, 24 U 117/00

Datum:
26.04.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 117/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0426.24U117.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 12 O 531/99
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.08.2000 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.071,01 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 02.04.1999 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz trägt der Beklagte 54%, der Kläger 46 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 93 % und der Beklagte 7 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil beschwert keine der Parteien um mehr als 60.000 DM.

 
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