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Oberlandesgericht Hamm, 23 W 206/01

Datum:
28.06.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 W 206/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0628.23W206.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 8 O 701/00
 
Tenor:

Der dem Kläger von der Beklagten zu erstattende Betrag wird abändernd auf 4.619,73 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30. März 2001 festgesetzt.

Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag des Klägers vom 03. April 2001 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 649,60 DM.

 
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