Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 23 W 199/01

Datum:
28.06.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 W 199/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0628.23W199.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 1 O 302/00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß ist nichtig.

Der Kostenfestsetzungsantrag der Streithelferin vom 30. Januar/09. Mai 2001 wird zurückgewiesen, soweit er sich auf eine Festsetzung gegen den Beklagten bezieht.

Die Streithelferin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 2.119,92 DM.

 
1 2 3 4
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank