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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 97/00

Datum:
23.02.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 97/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0223.20U97.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 2 O 383/99
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. April 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 32.500,00 DM abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

 
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