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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 176/00

Datum:
02.02.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 176/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0202.20U176.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 15 O 140/00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 06. Juli 2000 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beide Parteien können die Sicherheitsleistungen durch Bankbürgschaft erbringen.

 
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