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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 117/00

Datum:
07.02.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 117/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0207.20U117.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 2 O 365/99
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin gegen das am 4. Mai 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden zu 63 % der Klägerin und zu 37 % der Beklagten auferlegt.

Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beide Parteien können Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft erbringen.

 
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