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Oberlandesgericht Hamm, 19 W 16/01

Datum:
20.02.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 16/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0220.19W16.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 2 T 237/00
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde gegen die Versagung von Haftentschädigung wird zurückgewiesen.

Der Antrag des Betroffenen, nach Erledigung der Hauptsache seine ihm entstandenen außergerichtlichen Kosten dem Beteiligten zu 2) aufzuerlegen, wird zurückgewiesen.

Ebenfalls wird der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zurückgewiesen.

 
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