Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 15 W 342/00

Datum:
22.01.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 342/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:0122.15W342.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 9 T 709/00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Auf die sofortige erste Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 10.07.2000 wird der Beschluß des Amtsgerichts vom 03.07.2000 abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Für die Tätigkeit des Beteiligten zu 1) als Betreuer in der Zeit vom 01.05.1999 bis zum 31.10.1999 werden eine Vergütung in Höhe von 6.101,60 DM (einschließlich Mehrwertsteuer) sowie Aufwendungsersatz in Höhe von 1.151, 76 DM (einschließlich Mehrwertsteuer) festgesetzt, die aus der Staatskasse zu erstatten sind.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz wird auf 1.525,39 DM festgesetzt.

 
1 2
3
4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank