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Oberlandesgericht Hamm, 11 U 44/01

Datum:
26.10.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 44/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2001:1026.11U44.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 4 O 494/99
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. November 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der Vollstreckungssumme abwenden, wenn nicht das beklagte Land in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Jegliche Sicherheit kann durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts in der Europäischen Union erbracht werden.

Die Beschwer der Klägerin beträgt 208.499,89 DM.

 
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