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Oberlandesgericht Hamm, 8 U 156/99

Datum:
29.03.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 U 156/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0329.8U156.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 15 O 70/99
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 22. Juni 1999 ver-kündete Urteil des Landgerichts Bochum wird zurückge-wie-sen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Beklagten liegt unter 60.000,00 DM.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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