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Oberlandesgericht Hamm, 8 UF 222/00

Datum:
07.07.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 UF 222/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0707.8UF222.00.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Marl, 15 F 25/2000
 
Tenor:

Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird der Antrag des Antragstellers auf Auskunftserteilung zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außer-gerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird auf 1.000 DM festgesetzt.

Dem Antragsteller wird zur Abwehr der Beschwerde unter Beiordnung von Rechtsanwalt ratenfreie Prozeß-kostenhilfe bewilligt.

 
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