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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 238/99

Datum:
19.06.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 238/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0619.6U238.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 12 O 238/99
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das am 23. August 1999 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung des weitergehenden Rechts-mittels abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, die bei ihr über die Kläger gespeicherten Daten zu den Rubriken "Aktiva" und "Passiva" dahingehend zu berichtigen, daß sie als branchendurch-schnittliche Werte kenntlich gemacht werden.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten der zweiten Instanz tragen die Kläger zu je 2/5 und die Beklagte zu 1/5.

Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Landgerichts.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 20.000,00 DM.

 
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