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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 208/99

Datum:
10.02.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 208/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0210.6U208.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 2 O 352/99
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5. August 1999 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert.

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfall vom 11.08.1990 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf öffentliche Versicherungen oder Versorgungsträger übergegangen sind.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen zu 7/9 die Beklagten und zu 2/9 die Klägerin.

Die Kosten der zweiten Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 10.000,00 DM.

 
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