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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 202/99

Datum:
10.01.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 202/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0110.6U202.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 1 O 1/99
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 22. April 1999 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 3.713,33 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18.12.1998 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der 1. Instanz tragen: zu 2/3 der Kläger, zu 1/3 die Beklagte.

Die Kosten der 2. Instanz tragen: zu 11/20 der Kläger, zu 9/20 die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 10.000,00 DM.

 
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