Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 6 U 149/99

Datum:
21.08.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 149/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0821.6U149.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 3 O 260/97
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6. Mai 1999 ver-kündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld von 5.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.05.1997 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner der Klägerin sämtliche materiellen und sämtliche weiteren immateriellen Schäden auf Grund des Un-falls vom 04.10.1995 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Die Kosten der 1. Instanz tragen die Beklagten. Die Kosten der 2. Instanz tragen die Klägerin zu 3/7, die Beklagten zu 4/7.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 30.000,00 DM.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank