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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 116/99

Datum:
26.06.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 116/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0626.6U116.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 16 O 522/98
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 20. Januar 1999 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 4.008,54 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 07.08.1998 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner den Schaden der Klägerin aus der Inanspruchnahme ihrer Vollkaskoversicherung, der B Versicherungs-AG zur Schaden-Nr. #####, zur Hälfte zu ersetzen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten der 1. Instanz tragen die Parteien je zur Hälfte.

Die Kosten der 2. Instanz tragen die Klägerin zu 1/5 und die Beklagten zu 4/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 10.000,00 DM.

 
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