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Oberlandesgericht Hamm, 3 WF 276/99

Datum:
24.02.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 WF 276/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0224.3WF276.99.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bochum, 59 FH 4/99
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Dem Antragsgegner wird Prozeßkostenhilfe bewilligt. Ihm wird Rechtsanwältin S in B zu den Bedingungen einer in Bo-chum ansässigen Rechtsanwältin beigeordnet.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergericht-liche Kosten werden nicht erstattet.

 
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