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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 232/99

Datum:
22.05.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 232/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0522.3U232.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 11 O 1030/99
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. August 1999 ver­kündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagte ver­urteilt bleibt, an die Klägerin 10.316,77 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. Mai 2000 zu zahlen.

 

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

 

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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