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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 117/99

Datum:
14.06.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 117/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0614.3U117.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 17 O 30/98
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Februar 1999 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

 

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei­stung in Höhe von 25.000,00 DM abwenden, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffent­lichen Sparkasse zu erbringen.

 
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