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Oberlandesgericht Hamm, 3 UF 54/00

Datum:
03.05.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 UF 54/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0503.3UF54.00.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Olpe, 20 FH 52/99
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Unterhalts-festsetzungsbeschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum vom 17. Januar 2000 aufgehoben. Der Antrag auf Festsetzung im vereinfachten Verfahren wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller aufer-legt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.008,00 DM festgesetzt.

 
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