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Oberlandesgericht Hamm, 35 U 77/99

Datum:
15.12.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
35. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
35 U 77/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:1215.35U77.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 10 O 95/99
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.08.1999 ver-kün-dete Urteil der I. Kammer für Handelssachen des Land-gerichts Dortmund teilweise abgeändert:

1) Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, dem Kläger einen Buchauszug für die von ihm im Zeitraum vom 01.01.1996 bis zum 31.03.1997 vermittelten Versicherungsverträge sowie für die von ihm vermittelten Lebensversicherungs-verträge, die sich im Zeitraum vom 01.01.1996 - 31.03.1997 aufgrund einer Dynamikklausel erhöht haben, zu erteilen, wobei der Buchauszug folgende Angaben zu enthalten hat:

a) Namen und Anschrift des Versicherungsnehmers;

b) Nr. des Versicherungsscheines;

c) interne Tarifbezeichnung der Beklagten zu 1);

d) Datum des Vertragsbeginns;

e) jährliche Tarifprämie (Prämie ohne etwaige Verminde-rung durch Gewinnbeteiligung) und Betragszahlungs-dauer;

f) Versicherungssumme;

g) Datum des Antrages und der Vertragsannahme;

h) bei Vertragserweiterungen infolge von Dynamikklauseln zusätzlich:

- Datum der Vertragsanpassung aufgrund der Dynamik-klau-sel;

- jährliche Tarifprämie vor der Vertragsanpassung;

- jährliche Tarifprämie nach der Vertragsanpassung;

- Restlaufzeit des Versicherungsvertrages zum Zeit-punkt der Vertragsanpassung;

- Versicherungssumme vor der Vertragsanpassung;

- Versicherungssumme nach der Vertragsanpassung;

i) Datum und Höhe der Prämienzahlung;

j) im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nicht-zah-lung der Prämie:

- Grund der Stornierung;

- Höhe der geschuldeten Prämie;

- Höhe der offenen Prämienforderung;

- genaue Bezeichnung der getroffenen Erhaltungsmaßnah-men.

2) Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, dem Kläger einen Buchauszug für die von ihm im Zeitraum vom 01.01.1996 bis zum 31.03.1997 an sie vermittelten Versicherungsverträge zu erteilen, wobei der Buchauszug folgende Angaben zu enthal-ten hat:

a) Namen und Anschrift des Versicherungsnehmers;

b) Nr. des Versicherungsscheines;

c) interne Tarifbezeichnung der Beklagten zu 2);

d) Datum des Vertragsbeginns;

e) jährliche Tarifprämie (Prämie ohne etwaige Verminde-rung durch Gewinnbeteiligung)

f) Versicherungssumme;

g) Datum des Antrages und der Vertragssumme;

h) Datum und Höhe der Prämienzahlung;

i) im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichtzah-lung der Prämie:

- Grund der Stornierung;

- Höhe der geschuldeten Prämie;

- Höhe der offenen Prämienforderung;

- genaue Bezeichnung der getroffenen Erhaltungsmaßnah-men.

3) Hinsichtlich der Anträge zu 1. a) - c) (Auskunft), 4. und 5. (Erstattung von Anwaltskosten, hilfsweise Frei-stellung) sowie den weitergehenden Anträgen zu 3. a) und 7 a) (Buchauszug) wird die Klage abgewiesen.

4) Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbe-hal-ten.

5) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert keine der Parteien um mehr als 60.000,00 DM.

 
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