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Oberlandesgericht Hamm, 2 Ws 80/00

Datum:
20.03.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 80/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0320.2WS80.00.00
 
Leitsätze:

Der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch des Angeklagten auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle verpflichtet die Justizbehörden, ein Rechtsmittel des Angeklagten so zu deuten, dass der erstrebte Erfolg möglichst erreicht wird. Das gilt auch für die Abgrenzung, ob es sich bei einem Rechtsmittel um eine unzulässige weitere Beschwerde handelt oder ggf. um Gegenvorstellungen.

 
Tenor:

Eine Entscheidung des Senats ist nicht veranlasst.

Die Sache wird an die 2. auswärtige Strafkammer Recklinghausen des Landgerichts Bochum zurückgegeben.

 
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