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Oberlandesgericht Hamm, 2 Ws 316/00

Datum:
29.11.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 316/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:1129.2WS316.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 42 KLs 612 Js 238/99 (102/99)
 
Tenor:

Das Urteil der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Hagen wird bezüglich des Angeklagten C dahingehend abgeändert und ergänzt, dass die Staatskasse auch die dem Angeklagten C entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten C trägt die Staatskasse.

 
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